Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.06.2022)

Vorbemerkung

Unsere Arbeit soll dem Wohlstand, der Freiheit und dem Frieden der Menschen dienen. Die leidvollen Erfahrungen der Gründergeneration unserer Firma in Zeiten des Krieges und der Unfreiheit verpflichten uns zu diesen Zielen. Wir respektieren in jeder Hinsicht das Feld Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, bitten aber für unser Unternehmen von Aufträgen abzusehen, die der Herstellung von Kriegswaffen dienen.

A. Allgemeines / Geltungsbereich

A 1.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, sie finden allein gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 14, 310 BGB Anwendung. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen.

Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Weder unterlassener Widerspruch noch die Ausführung des Kundenauftrages stellen eine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

A 2.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf es nicht.

B. Technischer Teil

B 1. Toleranzen und Bearbeitung (z.B. Feingeschliffen, Gefräst o.ä.)

Präzisionsflachstähle werden stets mit den im WebShop angegebenen Toleranzen und Ausführungen gefertigt. Sonderanfertigungen aus im WebShop genannten Werkstoffen werden in Breite und Dicke mit den im WebShop für den Werkstoff genannten Toleranzen und Bearbeitungen und in der Länge mit Allgemeintoleranzen nach DIN 2768-mittel gefertigt, sofern keine andere Ausführung vereinbart wird.

Für Sonderabmessungen aus anderen Werkstoffen und andere Produkte sind die Toleranzen und Ausführungen zu vereinbaren. Wird keine spezielle Vereinbarung getroffen, wird das Erzeugnis entsprechend des Standardproduktes gefertigt, mit dem es die größte Übereinstimmung aufweist.

B 2. Gehärtete Führungsleisten

Wie in der DIN 69 056-1:1992-01 für Führungsleisten berücksichtigt, erfahren gehärtete Leisten bei der Wärmebehandlung eine Volumenänderung von ca. +/- 1 ‰. Zur Positionstoleranz von Bohrungen beachten Sie bitte Punkt B 4. Nuten, die nach der Wärmebehandlung nicht mehr bearbeitet werden, können ggf. abweichend von der Zeichnungsvorschrift nach DIN 69 056 (siehe unter „Erläuterungen“) mit vergrößertem Maß ausgeführt werden.

B 3. Nitrierte Leisten

Nitrieren ist eine sehr verzugsarme Möglichkeit, verschleißfeste Oberflächen zu erzeugen. Nitrierte Flächen bringen aber zwangsläufig gewisse Druckspannungen in der Oberfläche mit sich. Es ist daher damit zu rechnen, dass insbesondere für dünne Werkstücke eine Volumenänderung von ca. + 1 ‰ auftritt. Zur Positionstoleranz von Bohrungen beachten Sie bitte Punkt B 4.

B 4. Positionstoleranz

Die Positionstoleranz der Bohrungsabstände (auch für Passbohrungen) richtet sich daher ggf. abweichend von der Zeichnungsvorschrift nach DIN 69 056-1:1992-01 für Führungsleisten. Durchgangslöcher und Senkungen können ggf. abweichend von der Zeichnungsvorschrift nach DIN 69 056 mit vergrößerten Durchmessern ausgeführt werden.

B 5. Kennzeichnung

Alle Produkte werden eindeutig gekennzeichnet mit der Werkstoffbezeichnung oder Werkstoffnummer, der Abmessung und weiteren Daten.

B 6. Verpackung

Alle Präzisionsflachstähle werden einzeln korrosionsschützend verpackt. Größere, eigens angefertigte Mengen können in Verpackungseinheiten zusammengefasst werden. Als Transportverpackung wählen wir stets eine geeignete Möglichkeit. In der Regel werden kleinere Lieferungen in stabilen Kartons, größere Lieferungen in Holzkisten oder auf Paletten verpackt. Unbeschädigte Transportverpackungen werden bei freier Anlieferung zurückgenommen.

C. Kaufmännischer Teil

C 1. Kein Mindestbestellwert

Bei uns gibt es keine Mindestbestellwerte oder Mindestmengen, auch nicht für Sonderabmessungen, VarioPlan® oder VarioRond®. Bestellen Sie nur so viel oder so wenig, wie Sie wirklich benötigen.

C 2. Bonus

Mit größeren Bestellungen sparen Sie und wir. Daher gewähren wir Ihnen einen Bonus auf unsere Produkte Präzisionsflachstähle PräziPlan®, EcoPlan®, VarioPlan®, VarioRond®, P-Platten und Erodierklötze EroBlock in Abhängigkeit vom Warenwert pro Bestellung.

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C 3. Lieferung / Gefahrübergang

Geliefert wird stets ab Werk zuzüglich Transportverpackung. Die Preis- und Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk bzw. das Lager verlässt; dies gilt unabhängig davon, wer den Transport veranlasst oder durchführt.

Für deutsche und österreichische Lieferadressen werden die Kosten für Fracht und Verpackung im WebShop angezeigt, für Lieferungen ins übrige Ausland werden die Kosten für Fracht, Verpackung und Zollabwicklung individuell zwischen den Parteien vereinbart. Soweit erforderlich, kann ein Energie- und Teuerungszuschlag erhoben werden.

Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Dritte.

Die Einhaltung unserer Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, bei Zeichnungsteilen insbesondere die Übermittlung richtiger und lesbarer technischer Zeichnungen, bei Lohnarbeiten insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der zu bearbeitenden Werkstücke, bei vereinbarter Vorkasse der unverzügliche Zahlungseingang. Solange diese Verpflichtungen nicht in vollem Umfang erbracht worden sind, ist die Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist versteht sich insofern freibleibend und kann erst nach Erfüllung der Kundenverpflichtung abschließend festgelegt werden.

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, welche wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, eintreten und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt und ist selbstständig abrechenbar.

Geraten wir mit einer Lieferung oder einer Leistung in Verzug, oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz vorbehaltlich des Abschnitts C 11. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

C 4. Vertragsabschluss

Unser WebShop stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots dar. Durch die Bestellung der Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Der Vertrag kommt unabhängig vom Bestellweg (Internet, Telefon, Fax, Brief) nur durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch vorbehaltslose Lieferung zu Stande. Wir behalten uns ferner vor, den Vertragsschluss gänzlich abzulehnen.

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Nebenabreden, Zusicherungen, Vertragsänderungen und sonstige abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie von uns ausdrücklich in Textform bestätigt worden sind.

Die in unserem WebShop enthaltenen Angaben, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Lieferfristen sowie Angaben bzgl. der Verwendbarkeit unserer Produkte sind nur annähernd maßgebend, es sei denn diese Angaben sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung unseres Angebotes gelten als genehmigt, solange diese für den Kunden zumutbar sind, insbesondere, wenn es sich um werterhaltende oder wertverbessernde Änderungen und / oder Abweichungen handelt oder wenn die Änderungen die Eignung des Produktes für die vorgesehene Verwendung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen. Dies gilt für Nachlieferungen entsprechend.

Schreibfehler oder Kalkulationsirrtümer berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Kunde eine Anpassung ablehnt. Ersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

C 5. Preise

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung. Die in unseren bisherigen Katalogen abgedruckten Preise mit Stand vor dem 1. März 2022 gelten nicht mehr. Bei Preisänderungen sind die im WebShop www.stahlnetz.de veröffentlichten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich, Irrtum vorbehalten. Dort finden Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche in jeweils gültiger Fassung zum Download bzw. Abruf zur Verfügung stehen.

C 6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, stets innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ./. 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Rechnungsbeträge unter 25€ sind stets netto zu begleichen. Wir behalten uns vor, nach Bonitätsprüfung vor Fertigungsbeginn oder Lieferung Vorkasse zu erheben.

C 7. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder leistet er bei vereinbarter Vorkasse nicht unverzüglich, so sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten oder nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle des Rücktritts hat der Kunde bereits gelieferte Gegenstände unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzuliefern. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Ansprüche auf Ausgleich für Aufwendungen, insbesondere entstandene eigene Transportkosten, Wertminderung und Nutzungsentschädigung für die Gebrauchsüberlassung geltend zu machen.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu berechnen. Wenn wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Pauschale in gesetzlicher Höhe. Bleibt die Mahnung erfolglos, sind wir berechtigt, ein nach unserer Wahl ein Inkassobüro oder Rechtsanwälte mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind zu erstatten, im Falle der Einschaltung eines Inkassobüros maximal bis zur Höhe der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechenbaren Gebühren.

Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verweigern, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.

Die Sicherheit ist in Form einer unbedingten, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz ansässigen europäischen Bank oder eines dort ansässigen europäischen Kreditversicherers zu leisten.

C 8. Eigentumsvorbehalt

Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zwischen diesem und uns bestehenden Lieferbeziehung.

Die verkaufte Ware – im Folgenden Vorbehaltsware – bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Mit vollständiger Bezahlung geht das Eigentum an der Ware ohne Weiteres auf den Kunden über.

Der Kunde ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Kunde sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – bereits jetzt sicherungshalber an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes einschließlich der Mehrwertsteuer.

Ungeachtet dieser Abtretung ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung wird nur im Verwertungsfall widerrufen.

Enthalten die Vertragsbestimmungen des Erwerbers mit dem Kunden eine wirksame Beschränkung der Abtretungsbefugnis oder macht der Dritte die Abtretung von seiner Zustimmung abhängig, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für diesen Fall ermächtigt uns der Kunde unwiderruflich, die uns zustehende Forderung im Namen und für Rechnung des Kunden einzuziehen.

Der Kunde erteilt zugleich dem Erwerber unwiderruflich Zahlungsanweisung zu unseren Gunsten.

Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unsere Eigentumsrechte hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen.

Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

C 9. Transportschäden

Transportschäden sind uns und dem ausführenden Transportunternehmen unverzüglich bei Eingang der Sendung schriftlich anzuzeigen. Verborgene Schäden sind uns und dem ausführenden Transportunternehmen innerhalb von drei Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden.

C 10. Mängel, Gewährleistung

Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung oder Abholung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugeht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Soweit ein Anspruch aus Mängelhaftung nicht nach dem vorstehenden Absatz ausgeschlossen ist, verjährt dieser – soweit nicht ein Fall von Abschnitt C 11. vorliegt – in einem Jahr gerechnet ab Gefahrübergang.

Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Fehlern in Material oder Verarbeitung behaftet sind, die die Leistung bei normalem Gebrauch aufheben oder mindern. Darüber hinaus übernehmen wir keine Gewährleistung, insbesondere nicht für Umstände, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht in unserer Sphäre liegen, wie etwa Mängel der uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die durch ungeeignete und unsachgemäße Lagerung, Verwendung oder Änderung der Ware durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung sowie außergewöhnliche, von uns nicht zu vertretende äußere Einflüsse entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Für die Feststellung unserer Gewährleistungspflicht gilt, dass die Ware nach unserer Wahl entweder von uns beim Kunden überprüft werden kann oder von dem Kunden an uns zurückzusenden bzw. zu überbringen ist.

Im Gewährleistungsfall werden wir die fehlerhaften Produkte nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder im Austausch hierfür Ersatz liefern. Ist eine Nachlieferung zweimal erfolglos oder schlägt der Versuch einer Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Unter den vorbezeichneten Voraussetzungen sind auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte des Kunden aus § 311 a Absatz (2) BGB bleiben unberührt.

Weitere Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der gelieferten Ware, wie etwa auf Schadensersatz aufgrund von Mangelfolgeschäden, sind – vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt C 11. – ausgeschlossen.

Wir haften – vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt C 11. – nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Unsere Haftung für Mängel ist – vorbehaltlich des Abschnitts C 11. – dem Betrag nach auf den einfachen Warenwert der mangelhaften Sache beschränkt. Für Mangelfolge- und Verzögerungsschäden ist unsere Haftung – vorbehaltlich des Abschnitts C 11. – jedenfalls dem Betrag nach auf den dreifachen Warenwert der mangelhaften Sache, maximal jedoch auf 50% des Warenwertes der Summe der Lieferungen der letzten 12 Monate bis zum Schadensereignis – in diesem Fall haften wir jedoch mindestens bis zur Höhe des einfachen Warenwertes – beschränkt.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Ansprüche des Kunden, die durch im Rahmen des Auftrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten entstanden sind.

Mängelrügen berühren nicht die Fälligkeit unseres Zahlungsanspruches, es sei denn, die Mängel sind durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.

C 11. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind – soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes ergibt – ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht bei Verletzung wesentlicher, das Vertragsverhältnis prägender Pflichten, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Einer Pflichtverletzung unsererseits steht die unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher, das Vertragsverhältnis prägender Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für den Fall, dass wir wegen einfacher Fahrlässigkeit zum Schadensersatz verpflichtet sein sollten, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt nicht für den Ersatz von vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.

C 12. Haftungsbegrenzung bei Lohnarbeiten

Bei Aufträgen zur Lohnbearbeitung beigestellter Produkte haftet der Auftraggeber dafür, dass sich die beigestellten Produkte für die vorgesehene Lohnbearbeitung eignen. Der Auftraggeber ist zu einer entsprechenden Warenausgangsprüfung vor Anlieferung seiner Produkte verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig lesbare und verständliche Begleitdokumente zur Verfügung zu stellen. Für Fehler oder Mängel, die aus für die vorgesehene Bearbeitung ungeeigneten Werkstücken oder aus fehlenden, fehlerhaften oder undeutlichen Begleitdokumenten folgen, haften wir nicht.

Führt eine von uns durchgeführte Lohnarbeit nicht zum vereinbarten Ergebnis, haben wir die Wahl, ob wir auf unsere Berechnung der Lohnarbeit ganz oder teilweise verzichten oder ob wir die Lohnarbeit erneut durchführen, ggf. an einem Ersatzbauteil. Für am Bauteil entstandene Schäden haften wir höchstens in Höhe des Wertes unserer an diesem Bauteil erbrachten Lohnarbeit. Für Folgeschäden oder Verzugsschäden haften wir nicht. Stellt sich eine vereinbarte Lohnarbeit als nicht oder nicht wie vereinbart durchführbar heraus, haben wir das Recht, die weitere Lohnbearbeitung oder Ersatzlohnbearbeitung abzulehnen, ohne dass wir zum Ersatz eines eventuell entstandenen Schadens verpflichtet wären, gleich aus welchem Grund, es sei denn, eine gesetzliche Regelung verbietet den Haftungsausschluss unabdingbar.

C 13. Rückgabe

Unbeschädigte Standardware, die nicht für den Kunden extra beschafft oder zugeschnitten wurde, nehmen wir in handelsüblichen Mengen innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei freier Anlieferung an eines unserer Werke zurück und schreiben den vollen Kaufpreis der Ware gut. Dieses Rückgaberecht gilt nicht für kundenspezifische Produkte wie eigens wärmebehandelte Ware, Rohmaterialzuschnitte, VarioDuct, VarioPlan®, VarioRond® und Präzisionsflachstahl-Sonderabmessungen oder Zeichnungsteile, sowie für ungewöhnlich große Mengen.

C 14. Sonstiges

Ansprüche jedweder Art können ohne unsere schriftliche Einwilligung weder ganz noch teilweise abgetreten oder auf einen anderen übertragen werden. Auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Christes.

Gebrüder Recknagel Präzisionsstahl GmbH • Metzelser Str. 21-25 • D-98547 Christes • Tel.: +49 36844 480-0

Vorbemerkung

Unsere Arbeit soll dem Wohlstand, der Freiheit und dem Frieden der Menschen dienen. Die leidvollen Erfahrungen der Gründergeneration unserer Firma in Zeiten des Krieges und der Unfreiheit verpflichten uns zu diesen Zielen. Wir respektieren in jeder Hinsicht das Feld Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, bitten aber für unser Unternehmen von Aufträgen abzusehen, die der Herstellung von Kriegswaffen dienen.

A. Allgemeines / Geltungsbereich

A 1.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, sie finden allein gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 14, 310 BGB Anwendung. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen.

Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Weder unterlassener Widerspruch noch die Ausführung des Kundenauftrages stellen eine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

A 2.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf es nicht.

B. Technischer Teil

B 1. Toleranzen und Bearbeitung (z.B. Feingeschliffen, Gefräst o.ä.)

Präzisionsflachstähle werden stets mit den im WebShop angegebenen Toleranzen und Ausführungen gefertigt. Sonderanfertigungen aus im WebShop genannten Werkstoffen werden in Breite und Dicke mit den im WebShop für den Werkstoff genannten Toleranzen und Bearbeitungen und in der Länge mit Allgemeintoleranzen nach DIN 2768-mittel gefertigt, sofern keine andere Ausführung vereinbart wird.

Für Sonderabmessungen aus anderen Werkstoffen und andere Produkte sind die Toleranzen und Ausführungen zu vereinbaren. Wird keine spezielle Vereinbarung getroffen, wird das Erzeugnis entsprechend des Standardproduktes gefertigt, mit dem es die größte Übereinstimmung aufweist.

B 2. Gehärtete Führungsleisten

Wie in der DIN 69 056-1:1992-01 für Führungsleisten berücksichtigt, erfahren gehärtete Leisten bei der Wärmebehandlung eine Volumenänderung von ca. +/- 1 ‰. Zur Positionstoleranz von Bohrungen beachten Sie bitte Punkt B 4. Nuten, die nach der Wärmebehandlung nicht mehr bearbeitet werden, können ggf. abweichend von der Zeichnungsvorschrift nach DIN 69 056 (siehe unter „Erläuterungen“) mit vergrößertem Maß ausgeführt werden.

B 3. Nitrierte Leisten

Nitrieren ist eine sehr verzugsarme Möglichkeit, verschleißfeste Oberflächen zu erzeugen. Nitrierte Flächen bringen aber zwangsläufig gewisse Druckspannungen in der Oberfläche mit sich. Es ist daher damit zu rechnen, dass insbesondere für dünne Werkstücke eine Volumenänderung von ca. + 1 ‰ auftritt. Zur Positionstoleranz von Bohrungen beachten Sie bitte Punkt B 4.

B 4. Positionstoleranz

Die Positionstoleranz der Bohrungsabstände (auch für Passbohrungen) richtet sich daher ggf. abweichend von der Zeichnungsvorschrift nach DIN 69 056-1:1992-01 für Führungsleisten. Durchgangslöcher und Senkungen können ggf. abweichend von der Zeichnungsvorschrift nach DIN 69 056 mit vergrößerten Durchmessern ausgeführt werden.

B 5. Kennzeichnung

Alle Produkte werden eindeutig gekennzeichnet mit der Werkstoffbezeichnung oder Werkstoffnummer, der Abmessung und weiteren Daten.

B 6. Verpackung

Alle Präzisionsflachstähle werden einzeln korrosionsschützend verpackt. Größere, eigens angefertigte Mengen können in Verpackungseinheiten zusammengefasst werden. Als Transportverpackung wählen wir stets eine geeignete Möglichkeit. In der Regel werden kleinere Lieferungen in stabilen Kartons, größere Lieferungen in Holzkisten oder auf Paletten verpackt. Unbeschädigte Transportverpackungen werden bei freier Anlieferung zurückgenommen.

C. Kaufmännischer Teil

C 1. Kein Mindestbestellwert

Bei uns gibt es keine Mindestbestellwerte oder Mindestmengen, auch nicht für Sonderabmessungen, VarioPlan® oder VarioRond®. Bestellen Sie nur so viel oder so wenig, wie Sie wirklich benötigen.

C 2. Bonus

Mit größeren Bestellungen sparen Sie und wir. Daher gewähren wir Ihnen einen Bonus auf unsere Produkte Präzisionsflachstähle PräziPlan®, EcoPlan®, VarioPlan®, VarioRond®, P-Platten und Erodierklötze EroBlock in Abhängigkeit vom Warenwert pro Bestellung.

Noch günstiger kaufen Sie in unserem WebShop www.stahlnetz.de. Für Ihre Bestellung im WebShop erhalten Sie exklusiv den StahlnetzBonus, ansonsten gilt der Bonus:

Warenwert pro Bestellung StahlnetzBonus Katalog Bonus
über 500 € bis 2.000 € 2 %  
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über 4.000 € bis 6.000 € 8 % 6 %
über 6.000 € 10 % 8 %

C 3. Lieferung / Gefahrübergang

Geliefert wird stets ab Werk zuzüglich Transportverpackung. Die Preis- und Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk bzw. das Lager verlässt; dies gilt unabhängig davon, wer den Transport veranlasst oder durchführt.

Für deutsche und österreichische Lieferadressen werden die Kosten für Fracht und Verpackung im WebShop angezeigt, für Lieferungen ins übrige Ausland werden die Kosten für Fracht, Verpackung und Zollabwicklung individuell zwischen den Parteien vereinbart. Soweit erforderlich, kann ein Energie- und Teuerungszuschlag erhoben werden.

Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Dritte.

Die Einhaltung unserer Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, bei Zeichnungsteilen insbesondere die Übermittlung richtiger und lesbarer technischer Zeichnungen, bei Lohnarbeiten insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der zu bearbeitenden Werkstücke, bei vereinbarter Vorkasse der unverzügliche Zahlungseingang. Solange diese Verpflichtungen nicht in vollem Umfang erbracht worden sind, ist die Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist versteht sich insofern freibleibend und kann erst nach Erfüllung der Kundenverpflichtung abschließend festgelegt werden.

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, welche wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, eintreten und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt und ist selbstständig abrechenbar.

Geraten wir mit einer Lieferung oder einer Leistung in Verzug, oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz vorbehaltlich des Abschnitts C 11. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

C 4. Vertragsabschluss

Unser WebShop stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots dar. Durch die Bestellung der Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Der Vertrag kommt unabhängig vom Bestellweg (Internet, Telefon, Fax, Brief) nur durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch vorbehaltslose Lieferung zu Stande. Wir behalten uns ferner vor, den Vertragsschluss gänzlich abzulehnen.

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Nebenabreden, Zusicherungen, Vertragsänderungen und sonstige abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie von uns ausdrücklich in Textform bestätigt worden sind.

Die in unserem WebShop enthaltenen Angaben, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Lieferfristen sowie Angaben bzgl. der Verwendbarkeit unserer Produkte sind nur annähernd maßgebend, es sei denn diese Angaben sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung unseres Angebotes gelten als genehmigt, solange diese für den Kunden zumutbar sind, insbesondere, wenn es sich um werterhaltende oder wertverbessernde Änderungen und / oder Abweichungen handelt oder wenn die Änderungen die Eignung des Produktes für die vorgesehene Verwendung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen. Dies gilt für Nachlieferungen entsprechend.

Schreibfehler oder Kalkulationsirrtümer berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Kunde eine Anpassung ablehnt. Ersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

C 5. Preise

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung. Die in unseren bisherigen Katalogen abgedruckten Preise mit Stand vor dem 1. März 2022 gelten nicht mehr. Bei Preisänderungen sind die im WebShop www.stahlnetz.de veröffentlichten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich, Irrtum vorbehalten. Dort finden Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche in jeweils gültiger Fassung zum Download bzw. Abruf zur Verfügung stehen.

C 6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, stets innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ./. 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Rechnungsbeträge unter 25€ sind stets netto zu begleichen. Wir behalten uns vor, nach Bonitätsprüfung vor Fertigungsbeginn oder Lieferung Vorkasse zu erheben.

C 7. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder leistet er bei vereinbarter Vorkasse nicht unverzüglich, so sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten oder nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle des Rücktritts hat der Kunde bereits gelieferte Gegenstände unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzuliefern. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Ansprüche auf Ausgleich für Aufwendungen, insbesondere entstandene eigene Transportkosten, Wertminderung und Nutzungsentschädigung für die Gebrauchsüberlassung geltend zu machen.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu berechnen. Wenn wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Pauschale in gesetzlicher Höhe. Bleibt die Mahnung erfolglos, sind wir berechtigt, ein nach unserer Wahl ein Inkassobüro oder Rechtsanwälte mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind zu erstatten, im Falle der Einschaltung eines Inkassobüros maximal bis zur Höhe der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechenbaren Gebühren.

Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verweigern, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.

Die Sicherheit ist in Form einer unbedingten, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz ansässigen europäischen Bank oder eines dort ansässigen europäischen Kreditversicherers zu leisten.

C 8. Eigentumsvorbehalt

Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zwischen diesem und uns bestehenden Lieferbeziehung.

Die verkaufte Ware – im Folgenden Vorbehaltsware – bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Mit vollständiger Bezahlung geht das Eigentum an der Ware ohne Weiteres auf den Kunden über.

Der Kunde ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Kunde sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – bereits jetzt sicherungshalber an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes einschließlich der Mehrwertsteuer.

Ungeachtet dieser Abtretung ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung wird nur im Verwertungsfall widerrufen.

Enthalten die Vertragsbestimmungen des Erwerbers mit dem Kunden eine wirksame Beschränkung der Abtretungsbefugnis oder macht der Dritte die Abtretung von seiner Zustimmung abhängig, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für diesen Fall ermächtigt uns der Kunde unwiderruflich, die uns zustehende Forderung im Namen und für Rechnung des Kunden einzuziehen.

Der Kunde erteilt zugleich dem Erwerber unwiderruflich Zahlungsanweisung zu unseren Gunsten.

Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unsere Eigentumsrechte hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen.

Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

C 9. Transportschäden

Transportschäden sind uns und dem ausführenden Transportunternehmen unverzüglich bei Eingang der Sendung schriftlich anzuzeigen. Verborgene Schäden sind uns und dem ausführenden Transportunternehmen innerhalb von drei Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden.

C 10. Mängel, Gewährleistung

Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung oder Abholung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugeht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Soweit ein Anspruch aus Mängelhaftung nicht nach dem vorstehenden Absatz ausgeschlossen ist, verjährt dieser – soweit nicht ein Fall von Abschnitt C 11. vorliegt – in einem Jahr gerechnet ab Gefahrübergang.

Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Fehlern in Material oder Verarbeitung behaftet sind, die die Leistung bei normalem Gebrauch aufheben oder mindern. Darüber hinaus übernehmen wir keine Gewährleistung, insbesondere nicht für Umstände, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht in unserer Sphäre liegen, wie etwa Mängel der uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die durch ungeeignete und unsachgemäße Lagerung, Verwendung oder Änderung der Ware durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung sowie außergewöhnliche, von uns nicht zu vertretende äußere Einflüsse entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Für die Feststellung unserer Gewährleistungspflicht gilt, dass die Ware nach unserer Wahl entweder von uns beim Kunden überprüft werden kann oder von dem Kunden an uns zurückzusenden bzw. zu überbringen ist.

Im Gewährleistungsfall werden wir die fehlerhaften Produkte nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder im Austausch hierfür Ersatz liefern. Ist eine Nachlieferung zweimal erfolglos oder schlägt der Versuch einer Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Unter den vorbezeichneten Voraussetzungen sind auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte des Kunden aus § 311 a Absatz (2) BGB bleiben unberührt.

Weitere Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der gelieferten Ware, wie etwa auf Schadensersatz aufgrund von Mangelfolgeschäden, sind – vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt C 11. – ausgeschlossen.

Wir haften – vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt C 11. – nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Unsere Haftung für Mängel ist – vorbehaltlich des Abschnitts C 11. – dem Betrag nach auf den einfachen Warenwert der mangelhaften Sache beschränkt. Für Mangelfolge- und Verzögerungsschäden ist unsere Haftung – vorbehaltlich des Abschnitts C 11. – jedenfalls dem Betrag nach auf den dreifachen Warenwert der mangelhaften Sache, maximal jedoch auf 50% des Warenwertes der Summe der Lieferungen der letzten 12 Monate bis zum Schadensereignis – in diesem Fall haften wir jedoch mindestens bis zur Höhe des einfachen Warenwertes – beschränkt.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Ansprüche des Kunden, die durch im Rahmen des Auftrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten entstanden sind.

Mängelrügen berühren nicht die Fälligkeit unseres Zahlungsanspruches, es sei denn, die Mängel sind durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.

C 11. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind – soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes ergibt – ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht bei Verletzung wesentlicher, das Vertragsverhältnis prägender Pflichten, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Einer Pflichtverletzung unsererseits steht die unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher, das Vertragsverhältnis prägender Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für den Fall, dass wir wegen einfacher Fahrlässigkeit zum Schadensersatz verpflichtet sein sollten, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt nicht für den Ersatz von vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.

C 12. Haftungsbegrenzung bei Lohnarbeiten

Bei Aufträgen zur Lohnbearbeitung beigestellter Produkte haftet der Auftraggeber dafür, dass sich die beigestellten Produkte für die vorgesehene Lohnbearbeitung eignen. Der Auftraggeber ist zu einer entsprechenden Warenausgangsprüfung vor Anlieferung seiner Produkte verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig lesbare und verständliche Begleitdokumente zur Verfügung zu stellen. Für Fehler oder Mängel, die aus für die vorgesehene Bearbeitung ungeeigneten Werkstücken oder aus fehlenden, fehlerhaften oder undeutlichen Begleitdokumenten folgen, haften wir nicht.

Führt eine von uns durchgeführte Lohnarbeit nicht zum vereinbarten Ergebnis, haben wir die Wahl, ob wir auf unsere Berechnung der Lohnarbeit ganz oder teilweise verzichten oder ob wir die Lohnarbeit erneut durchführen, ggf. an einem Ersatzbauteil. Für am Bauteil entstandene Schäden haften wir höchstens in Höhe des Wertes unserer an diesem Bauteil erbrachten Lohnarbeit. Für Folgeschäden oder Verzugsschäden haften wir nicht. Stellt sich eine vereinbarte Lohnarbeit als nicht oder nicht wie vereinbart durchführbar heraus, haben wir das Recht, die weitere Lohnbearbeitung oder Ersatzlohnbearbeitung abzulehnen, ohne dass wir zum Ersatz eines eventuell entstandenen Schadens verpflichtet wären, gleich aus welchem Grund, es sei denn, eine gesetzliche Regelung verbietet den Haftungsausschluss unabdingbar.

C 13. Rückgabe

Unbeschädigte Standardware, die nicht für den Kunden extra beschafft oder zugeschnitten wurde, nehmen wir in handelsüblichen Mengen innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei freier Anlieferung an eines unserer Werke zurück und schreiben den vollen Kaufpreis der Ware gut. Dieses Rückgaberecht gilt nicht für kundenspezifische Produkte wie eigens wärmebehandelte Ware, Rohmaterialzuschnitte, VarioDuct, VarioPlan®, VarioRond® und Präzisionsflachstahl-Sonderabmessungen oder Zeichnungsteile, sowie für ungewöhnlich große Mengen.

C 14. Sonstiges

Ansprüche jedweder Art können ohne unsere schriftliche Einwilligung weder ganz noch teilweise abgetreten oder auf einen anderen übertragen werden. Auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hückeswagen.

Recknagel Präzisionsstahl GmbH • Stahlschmidtsbrücke 14 • D-42499 Hückeswagen • Tel.: +49 2192 855-0

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